Sinnliche erotische Massage mit dem gewissen Extra ganz individuell in einer gepflegten Atmosphäre mit Entspannungs Musik eine Reise für alle Sinne lasse dich über raschen
Duschen selbstverständlich davor und danach
Ich freue mich auf deinen Anruf
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Verordnung Infektionsschutzgesetz
(7) Prostitutionsgewerbe im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), das durch Artikel 57 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, dürfen weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden, noch ihre Dienste außerhalb ihrer Betriebsstätte erbringen. Die Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt ist untersagt.
Verstoß: Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt (Abs. 6 Satz 1 und 2)
Adressat des Bußgeldbescheids
Erbringende und in Anspruch nehmende Person
Bußgeldrahmen in Euro
250 – 5.000
Sehr gerne wieder Termine möglich
Nach Freigabe erotischer Massagen
Liebe Grüße
Ich hoffe bis bald
Kuss
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😉💋