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Prostitution - wann sie illegal ist und welche Folgen sie hat

Jeden Tag bedienen Prostituierte in Deutschland zwischen 1,2 und 1,6 Million Freier. So gesehen hat bereits nach einem Monat jeder deutsche Mann statistisch betrachtet einmal körperliche Liebesdienste gegen Geld in Anspruch genommen. Wo die Grenze zur Illegalität in diesem Bereich liegt und was man als "Kunde" beachten sollte, kann man hier nachlesen.

Das Gesetz Sperrbezirke Gibt es eine Grauzone? Was ist illegal? Sex gegen TG Zuhause? Pflichten der Freier

Das Gesetz
Wann ist Prostitution illegal?Wann ist Prostitution illegal?

Das Prostitutionsgesetz regelt seit Inkrafttreten zum 1. Januar 2002 die legale Prostitution in Deutschland. Der erste Paragraf besagt, dass eine Prostituierte einen rechtlichen Anspruch auf eine Entlohnung hat und diese einklagen kann. Zuvor war dies nicht möglich, da Prostitution (wie Telefonsex und ähnliche Dienstleistungen) als "sittenwidrig" galten. Der zweite Paragraf nimmt noch einmal genauen Bezug auf die nicht mehr bestehende Sittenwidrigkeit: Eine subjektiv "schlechte" Dienstleistung kann nicht als Klagegrund herangezogen werden, sofern es sich nicht um Wucher handelt. Auf gut Deutsch: Niemand kann später behaupten, er werde nicht zahlen, weil er nicht endgültig befriedigt wurde. Der dritte Paragraf geht näher auf den ersten Paragrafen ein, nämlich auf die Einklagbarkeit der Entlohnung und die Absicherung in den Sozialsystemen. Prostituierte können in die Kranken-, Renten- und Sozialversicherung einzahlen und sich somit gegen eventuelle Risiken und Altersarmut absichern.

Am 01.07.2017 wurde das Prostitutionsgesetz zum Schutze der Prostituierten geändert bzw. erweitert. Das sogenannte ProstSchG schreibt eine Anmeldung für Personen vor, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen. Dazu zählen neben klassische Prostituierte auch Escortdamen, Dominas oder Hobbyhuren. Neben der Anmeldung muss auch ein gesundheitliches Beratungsgespräch geführt werden, welches Prostituierte über die gesundheitlichen Gefahren aufklärt. Aber auch Prostitutionsstätten und ihre Betreiber müssen gewisse Anforderungen erfüllen - sowohl bauliche Besonderheiten, als auch bei der Anstellung von Mitarbeiterinnen sowie der damit einhergehenden Dokumentationspflicht. Besonderes Augenmerk liegt bei diesem Gesetz auf den Schutz der Prostituierten, weshalb seit dem 01.07.2017 eine deutschlandweite Kondompflicht für vaginalen, analen sowie oralen Verkehr besteht. Auch darf für diese Praktiken sowie für Flatrateangebote, gewerbliche Gangbang-Partys oder für Sex mit Schwangeren nicht mehr geworben werden. Verstöße gegen das neue Prostitutionsschutzgesetz werden mit hohen Bußgeldern sanktioniert. Wichtig: Nicht nur Prostituierte und Betreiber machen sich strafbar, sondern auch Freier, die Sex ohne Schutz praktizieren können belangt werden. Ausführliche Informationen hat markt.de hier zusammengestellt: Das neue Prostitutionsschutzgesetz 2017

Die Sperrbezirke

Prostitution gilt in Sperrbezirken grundsätzlich als verboten - meistens aus Gründen des Jugendschutzes. Obwohl es zwar mit dem Prostitutionsgesetz Versuche gab, die Prostitution zu legalisieren, entzieht sie sich meistens dem langwierigen Willensbildungsprozess der Politik und der Verwaltung. Um illegaler und örtlich unerwünschter Prostitution einen Riegel vorzuschieben, erlassen Städte, Landkreise und Gemeinden Verfügungen über Sperrbezirke. In einem Sperrbezirk gilt die gewerbliche und erwerbliche Prostitution als illegal. Für die Damen des "horizontalen Gewerbes" stehen deutlich vierstellige Ordnungsstrafen auf dem Spiel, für die Freier Geldbußen im dreistelligen Bereich wegen Förderung der Prostitution "in dafür nicht vorgesehen Bereichen". Manchmal sind diese Auflagen an bestimmte Uhrzeiten geknüpft, in vielen Fällen gelten sie jedoch generell für eine klar begrenzte Örtlichkeit oder ein ganzes Stadtgebiet. In der Praxis ist es oft so, dass kaum Kontrollen stattfinden oder die behördlichen Anordnungen von den Ordnungsdiensten (Polizei, Zoll, Ordnungsämter) nicht durchgesetzt werden (können).

Gibt es eine Grauzone?

Mit Prostituierten in legalen Bordellen geht man auf Nummer sicherMit Prostituierten in legalen Bordellen geht man auf Nummer sicher

Besonders schwierig ist es für den Laien, den Unterschied zwischen legaler und illegaler Prostitution in der Praxis zu erkennen. Kein Freier lässt sich Ausweise, Sozialversicherungsnachweise oder Arbeitserlaubnisse zeigen. Im wirklichen Leben wäre es auch kaum denkbar, dass die Nachweispflicht beim "Kunden" liegt, dass er bei einem legalen Geschäft einkauft, dass auch immer brav Steuererklärung abgibt und Sozialversicherungsbeiträge ableistet. Insbesondere die "private Prostitution" gegen sogenanntes Taschengeld ist schwer zu verfolgen. Oft sind sich Freier und Hobbyhure gar nicht bewusst, dass sie sich strafbar machen, insbesondere dann nicht, wenn das Geld nicht bar fließt, sondern in Form von Gutscheinen (z. B.: Amazon) oder Wertgegenständen erfolgt.  Aus diesem Grund hat die Düsseldorfer Steuerrechtsexpertin Schuppe das Thema näher beleuchtet und geht davon aus, dass im Rotlichtmilieu unter anderem aufgrund Personalmangels bei Zoll und Finanzämtern Milliarden versickern könnten, welche illegal an der Steuer vorbeigeschleust werden und niemals in irgendwelchen Büchern auftauchen. Der mangelnde Verfolgungsdruck und die schiere Größe der Branche - knapp eine halbe Million Beteiligte - sorgen dafür, dass das Rotlichtmilieu nicht hinreichend reguliert werden kann. Als kleine Hausnummer: Jedes Jahr werden nach Schätzungen von Bundestagsexperten und der Gewerkschaft Verdi etwa 15 Milliarden Euro in diesem Bereich verdient - die Dunkelziffer wird als noch wesentlich höher eingeschätzt. Insbesondere durch die Anmeldung mit dem Prostitutionsschutzgesetz vom 01.07.2017 ist dies jedoch schwieriger, da die Behördern untereinander Daten austauschen und so dem Finanzamt bekannt ist, wer sich als Prostituierte Geld "dazuverdient".

Was ist illegal im Prostitutionsbereich?

Fernab der regulierten Bereiche gibt es einen illegalen Bereich, welcher nur einer geringen Kontrolle unterliegt. Immer wieder greift der Zoll zum Teil minderjährige Mädchen auf, welche durch den internationalen Menschenhandel in die EU eingeschleust und zur Zwangsprostitution gezwungen werden. Man könnte annehmen, dass in einem "überregulierten" Land wie Deutschland so etwas gar nicht möglich sei - dabei ist das Problem europaweit fast am schlimmsten. Deutschland ist aufgrund seiner Einwohnerzahl der größte "Markt". Durch die Anmeldepflicht von Prostituierten wird versucht, die Zahl der Zwangprostitution zu verringern. Prostituierte müssen bei der Anmeldung ein Einzelgespräch führen, eine Begleitperson ist nicht gestattet. So können Prostituierte nicht unter Druck gesetzt werden und können auch um Hilfe bitten.  Die private und ungesetzliche Wohnungsprostitution blüht jedoch weiterhin und besonders in diesem Bereich ist es schwer, Zwangprostitution zu erkennen und zu verhindern. In diesem Bereich sollten besonders Freier aufmerksam sein und auf Anzeichen von Zwangsprostitution achten. Anzeichen für Zwangsprostitution findest du hier:Zwangsprostitution erkennen und helfen. Wer diese Anzeichen ignoriert und nicht meldet macht sich übrigens der Förderung oder sogar der Beihilfe illegaler Prostitution strafbar. Hinweise und Verdachtsmomente auf illegaler Prostitution kann man der Polizei auch anonym melden.

Sex gegen Taschengeld in den eigenen vier Wänden?

Als Prostitution bezeichnet man sexuelle Dienstleistungen gegen ein Entgelt. Dabei spielt weder die Höhe des Geldes, noch die Art der Bezahlung (Bar, Gutschein oder durch Gegenstände) eine Rolle. Rein rechtlich müssen Prostituierte ihre Tätigkeit beim Finanzamt anmelden, um eine Steuernummer zu erhalten und Steuern auf die Einnahmen zahlen zu können. Wenn dies nicht erfolgt, handelt es sich um sogenannte "Schwarzarbeit". Auch Personen, die nur gelegentlich ein Taschengeld für sexuelle Handlungen einfordern, müssen auf diese Einnahmen steuern zahlen. Doch keine Sorge, dass ein Großteil der Einnahmen sofort an den Fiskus gehen - es gibt Freibeträge, die erwirtschaftet werden dürfen. Der Umsatzsteuerfreibetrag für Kleinunternehmer liegt derzeit bei 17.500 €. Wer also doch regelmäßiger dieser Tätigkeit nachgeht, sollte dies dem Finanzamt melden, um sich nicht angreifbar zu machen. Nicht nur das Finanzamt könnte die Steuern nachfodern, sondern auch Erpresser gehen oft explizit auf die Suche nach illegalen privaten Prostituierten und drohen mit der Meldung beim Finanzamt, wenn sie keinen unentgeltlichen Sex erhalten.

 

Sex in den eigenen vier Wänden ist übrigens solange erlaubt, bis sich andere Personen nicht beschweren - zum Beispiel über Lärm. Dieser Lärm kann sowohl den Akt selbst betreffen, als auch das ständige Zuschlagen von Haus- und Wohnungstüren in den Abend- und Nachtstunden. Grundsätzlich dürfen nämlich Privatwohnungen nicht für gewerbliche Tätigkeiten benutzt werden. Da dies schwer nachzuweisen ist, wenn man nur gelegentlich Sex gegen TG anbietet, sollte man trotzdem darauf achten, dass man andere Mieter nicht stört.

Übrigens: Wenn im Haushalt Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren leben, ist Prostitution in den eigenen vier Wänden verboten, wenn dies das Kind sittlich gefährden könnte (§184g: Jugendgefährdende Prostitution). Verstöße können mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden. Dabei ist es im Nachhinein schwierig zu beweisen, dass das Kind nicht anwesend und somit gefährdet war, insbesondere, wenn die Verabredungen in den Abendstunden stattfanden und das Kind auf keinen Fall in der Kita oder in der Schule gewesen sein könnte. Im Zweifel wird zum Kindeswohl entschieden.

Welche Pflichten hat der Freier?

Hier sind vor allem die verantwortungsbewussten Freier gefragt. Nicht jeder erkennt sofort den Unterschied zwischen legaler und illegaler Prostitution - aber dafür gibt es solche Ratgeber. Wer ein schlechtes Bauchgefühl hat und in einem Etablissement Missstände bemerkt, sollte diese melden. Insbesondere in den Bereichen, die jedoch jeder Freier beeinflussen kann, sollte dies angewendet werden. Dies trifft z. B. die kondompflicht. Jeder Freier trägt ein Stück weit Verantwortung mit für die Situation von Zwangsprostituierten, Steuerhinterziehung und Menschenhandel und sollte Manns genug sein, um bei Missständen die Augen nicht zu verschließen.

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Dieser Artikel wurde von einem freien Redakteur verfasst; darin zum Ausdruck gebrachte Meinungen entsprechen nicht notwendig den Meinungen von markt.de.

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