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Sklavenvertrag - Muster und Vorlage

Sklavenvertrag Mustervorlage Unser Sklavenvertrag als Mustervorlage. Einfach anklicken und herunterladen.

Zum Abschluss einer Versklavung sollten Sklavenregeln und Pflichten schriftlich vereinbart werden

Dieses Muster eines Sklavenvertrags soll die Beziehung zwischen Herrn und Sklavin definieren. Dies hilft, Wünsche und Grenzen in einer festen BDSM-Beziehung zu kommunizieren und festzulegen. Voraussetzung für Vorbereitung und Abschluss eines solchen Vertrages ist es, dass beide verstehen, was sie gegenseitig genau voneinander wollen und welche Verpflichtungen sie bereit sind einzugehen. Natürlich sollten beide Parteien bereits Erfahrung im BDSM-Bereich gesammelt haben. Dieser Sklavenvertrag hat keine rechtlichen Konsequenzen. Er legt aber die wesentlichen Verantwortungen zwischen Sklavin und Herrn fest.

Nutze diese Vorlage zur Erstellung eines Sklavenvertrages. Unpassende Stellen können herausgestrichen werden. Details wie Tabus und Verordnungen wie Kleiderordnung sollten in Listen im Anhang zum Vertrag festgelegt werden. Drucke den Mustervertrag aus und lass es unterzeichnen. Beide sind zu einer solchen gemeinsam im freien Willen getroffenen Vereinbarung zu beglückwünschen.

Sklavenvertrag - Vorlage- und Mustervertrag

Gegenstand dieses Vertrages ist es, die Beziehung von Frau "XY" (fortan Sklavin genannt) als Sklavin und Lustobjekt von ihrem Herrn "YZ" zu vereinbaren.

Mit diesem Vertrag lässt sich Sklavin nach ihrem eigenem Willen und Liebe vom Herrn versklaven. Sie bestätigt hiermit, dass sie als devote Sklavin von Natur aus veranlagt ist und ihre Unterwerfung gegenüber dem Herrn ihren Lebenssinn erfüllt. Sie ist zudem masochistisch veranlagt und empfindet bei Züchtigungen durch ihren Herrn dankbaren Lustschmerz. Ihm zu dienen und in Gehorsam zu lieben ist ihre größte Freude.

Der Herr ist natürlich dominant veranlagt und versteht die Bedürfnisse einer Sklavin in Leibeigenschaft zu leben.

Dies vorausgeschickt, wird die Unterzeichnende mit diesem Vertrag als Sklavin Eigentum und Besitz ihres Herrn. Der Herr nimmt sie hiermit als seine eigene und ausschließliche Sklavin an. Es wird ausdrücklich bestätigt und hiermit dokumentiert, dass dieser Vertrag von beiden Parteien aus eigenem Willen eingegangen wird. Der Herr erwirbt damit alle Rechte und Verantwortung an der Sklavin.

§ 1. Pflichten der Sklavin

Sklavenvertrag Anhang Vorlieben Anlage für den Sklavenvertrag: Vorlieben. (Einfach anklicken und herunterladen)
  1. Die Sklavin wird den Herrn bedingungslos ehren, ihm stets gehorchen und mit Liebe und Freude dienen.
  2. Die Sklavin verspricht ihrem Herrn, seinen Willen als vollkommene Sklavin stets absoluten Gehorsam zu befolgen. Die Sklavin wird sich in ihrem Handeln und ihren Gedanken stets Wünschen, Befehlen und Regeln des Herrn unterordnen.
  3. Die Sklavin wird dem Herrn als Lustsklavin dienen und dazu ihren Körper ihrem Herrn jederzeit willig zu seiner Befriedigung zur Verfügung stellen.
  4. Die Sklavin wird als Dienerin ständig weiter trainiert und zur Hörigkeit ausgebildet.
  5. Die Sklavin unterwirft sich insbesondere einer weiterführenden Abrichtung zur willigen Sexsklavin.
  6. Die Sklavin unternimmt alles um ihre Versklavung in Geist, Willen und Körper zum Gefallen des Herrn zu vervollkommnen.
  7. Die Sklavin muss ihrem Herrn stets offen und ehrlich antworten und vollkommene Auskunft über ihr Befinden geben.
  8. Die Sklavin ist stets um das Wohl ihres Herrn bemüht und wird alles unternehmen um ihm zu dienen.
  9. Die Sklavin achtet auf die Verhütung vor Schwangerschaft.
  10. Die Sklavin vertraut ihrem Herrn in seinem Handeln.

§ 2. Pflichten des Herrn

  1. Der Herr garantiert, dass er seine Rechte in diesem Vertrag nie missbrauchen und die im Anhang des Vertrags aufgeführten Tabus und Grenzen der Sklavin stets beachten und respektieren wird.
  2. Der Herr garantiert für die Sicherheit und Unversehrtheit der Sklavin. Er wird Handlungen unterlassen, die bleibende Schäden an Körper und Geist der Sklavin verursachen könnten.
  3. Der Herr sorgt für körperliche und geistige Gesundheit seiner Sklavin.
  4. Der Herr verantwortet, dass die Sklavin für ihre neue Aufgabe und Pflichten besonders als Sexsklavin trainiert und ausgebildet wird. Es wird vereinbart, dass die Sklavin zu Gehorsam, Gefügigkeit und Hörigkeit gegenüber dem Herrn stets weiter ausgebildet und abgerichtet werden soll.
  5. Der Herr verpflichtet sich, die Sklavin niemals aufgrund von Wut oder unter Einfluss von Alkohol/Drogen zu züchtigen.
  6. Der Herr wird bei der Abrichtung der Sklavin darauf achten, dass ihre natürlichen Veranlagungen zur Sklavin dabei gefördert werden und ihre devoten Neigungen und unterbewussten Wünsche in Erfüllung gehen, die der weiteren Bindung und Hingabe förderlich sind.
  7. Der Herr beschützt die Sklavin vor Dritten und in der Öffentlichkeit. Er garantiert ihre Anonymität als Sklavin und hält diese Vereinbarung und ihre Regeln geheim.

§ 3. Regeln und Strafen

  1. Der Herr erlässt eigenmächtig Regeln und Vorschriften sowie Strafmaße bei deren Vergehen. Er kann dies schriftlich oder mündlich tun und diese auf wieder aufheben. Es ist Aufgabe der Sklavin, dies nach seinem Wunsch zu dokumentieren, zu erlernen und stets vorausschauend gehorsamst zu befolgen. Die folgenden Regeln sind nur ein Teil der Verordnungen.
  2. Der Herr kann zur Erleichterung seiner Tätigkeit Kurzbefehle definieren, deren Bedeutung die Sklavin genau zu erlernen und getreu und umgehend zu befolgen hat. Diese können sich beispielsweise darauf beziehen, dass die Sklavin bestimmte Stellungen einnehmen soll.
  3. Die Sklavin muss auf den Namen hören, den ihr der Herr gibt. Der Herr ist in der Namengestaltung und -änderung frei und bestimmt den Sklavennamen.

§ 3.1. Kommunikation der Sklavin

  1. Befehle ihres Herrn beantwortet sie stets respektvoll mit "Ja, Herr". Ein "Nein" darf die Sklavin nie verwenden.
  2. Die Sklavin hat, wenn sie mit ihrem Herrn spricht, ihn in jedem Satz mit "Herr", "Meister" oder "Gebieter" respektvoll anzureden.
  3. Die Sklavin hat ihren Herrn zu siezen.
  4. Die Sklavin darf von sich selbst nicht mit "ich" reden, sondern nur noch in dritter Person. Dabei hat sie sich stets als Sklavin, Leibeigene oder Dienerin zu bezeichnen, z.B. "Gefällt Ihnen heute Eure Sklavin, Herr?" (statt "Gefalle ich Dir heute?").
  5. Die Sklavin muss ein Online-Tagebuch oder Blog führen. In diesem muss sie penibel genau jeden Tag über sich als Sklavin berichten. Der Blog muss anonymisiert sein. Namen dürfen im Blog nicht genannt werden. Fotos dürfen eine Person nicht zu erkennen geben.
  6. Die Sklavin muss über ihre Fehler, geschuldetes Strafmaß und Strafvollzug Buch führen und dieses Strafbuch für den Herrn stets zugänglich halten.
  7. Die Verwendung von "ich" ist nur gegenüber Außenstehenden, Nicht-Eingeweihten oder in der Öffentlichkeit erlaubt.

§ 3.2. Strafen und Züchtigungen

  1. Es wird einvernehmlich vereinbart, dass die Sklavin für ihre Fehler stets bestraft wird. Dies geschieht um die Versklavung zu fördern und sie weiter abzurichten. Insbesondere gehören zu den Fehlern Widerwillen oder mögliche Aufmüpfigkeit der Sklavin.
  2. Der Herr kann die Sklavin nach eigener Willkür und freiem Ermessen zusätzlich züchtigen.
  3. Der Herr kann jederzeit durch Befehle, Anlegen von Fesseln oder Fixierungen die Bewegungsfreiheit der Sklavin einschränken. Das Tragen kann Teil eines Strafvollzugs sein.
  4. Die Sklavin kann bei Züchtigungen um Gnade flehen, weinen oder winseln, ohne dass dies Auswirkungen auf das Strafmaß oder -vollzug hat. Der Herr kann jederzeit nach eigenem Ermessen, insbesondere bei lästigen Lauten während der Züchtigung, die Sklavin knebeln. Die Sklavin nimmt bereits jetzt den Knebel dankend an, da sie sich nach Knebelung nicht mehr bedanken kann.
  5. Der Herr kann regelmäßig die Schmerzgrenzen der Sklavin durch Verwendung unterschiedlicher Schlaginstrumente und Hiebstärke überprüfen. Die Sklavin hat dem Herrn jeweils offen und ehrlich eine Einstufung des Schmerzes auf einer Skala von 1 (sehr leicht) bis 10 (Schmerzgrenze) zu benennen. Die Sklavin hat so über mit fortgeschrittener Zeit nachlassende Schmerzgrenzen des Körpers Auskunft zu geben und sich für optimale Züchtigungen regelmäßig kalibrieren zu lassen. Der Herr ist dabei frei in seiner Entscheidung und kann dann nach eigenem Ermessen die Sklavin zu neuen Belastungsgrenzen heranführen.
  6. Die Sklavin kann bei Gefahr oder Schmerzgrenzen durch Verwendung eines Safewords, vereinbart wird "Mayday" - (bei Knebelung: Fallenlassen des Safeobjekts) eine Züchtigung oder Fesselung jederzeit unterbrechen oder aussetzen. Der Herr kann nach eigenem Ermessen die Züchtigung oder Fesselung unter anderer Form fortsetzen oder die Sklavin begnadigen. Durch die Verwendung des Safewords verliert sie nicht den Status als Sklavin ihres Herrn und dieser Vertrag bleibt dadurch unberührt.
  7. Nach jeder Züchtigung bedankt sich die Sklavin ausdrücklich bei ihrem Herrn. Bedankt sich die Sklavin nicht deutlich genug (z.B. bei Knebelung), kann dies zu weiteren Strafen führen.

§ 3.3. Körper und Kleidung

  1. Die Sklavin muss zum Gefallen ihres Herrn ihren Körper nach seinen Anweisungen und Vorschriften pflegen. Insbesondere muss sie täglich ihre Körperhaare entfernen und den Intimbereich glatt rasieren.
  2. Der Sklavin ist es verboten, ohne Erlaubnis ihres Herrn zum Orgasmus zu kommen. Sie wird bis auf ihre Funktion als Sexsklavin ihres Herrn keusch gehalten und darf ihre Geschlechtsteile nur für die Hygienereinigung berühren.
  3. Sie hat regelmäßig Dehn- und Fitnessübungen zu absolvieren um ihren Körper geschmeidig zu halten. Mit Sport- und Dehnübungen trainiert sie um ihrem Herrn mit exotischen Sexstellungen und erotischen Tänzen oder Lapdance zu gefallen.
  4. Die Leibeigene hat ihren Körper mindestens einmal täglich ihrem Herrn zur Inspektion zu präsentieren: splitternackt, nur mit schwarzen Strümpfen und Strapse, Highheels, Ledermanschetten an Händen und Füßen und Lederhalsband bekleidet. Mit beiden ausgestreckten Händen präsentiert die Sklavin ihrem Herrn dabei eine Reitgerte oder Peitsche, so dass der Herr eine möglicherweise nötige Züchtigung für kleinere Verfehlungen praktischerweise gleich vornehmen kann.
  5. Zur Führung der Sklavin kann der Herr Leine, Ketten oder Zügel verwenden, die mit dem Sklavenhalsband verbunden sind.
  6. Die Sklavin unterwirft sich einer strengen erotischen Kleiderordnung (siehe Anhang), zum Zeichen ihrer Versklavung insbesondere dem Tragen eines ihrer Sklavenhalsbänder. Der Herr bestimmt, ob und zu welchen Anlässen außerdem weitere devote Accessoires wie Halsband, Ringe, Fußkette, Armreif oder Hand- und Fußfesseln anzulegen sind.
  7. Die Sklavin hat stets eine unterwürfige Stellung gegenüber ihrem Herrn einzunehmen d.h. im Regelfall vor ihm zu knien. Genauere Regeln kann der Herr im Anhang über Stellungen festlegen.
  8. In Anwesenheit des Herrn bittet die Sklavin um Erlaubnis, falls sie den Raum verlassen will. Sie hat hierbei den Grund zu nennen und wohin sie gehen möchte.

§ 4. Zeitliche Begrenzungen des Vertrags

  1. Es wird eine Probezeit von 14 Tagen vereinbart. Kündigt die Sklavin den Vertrag nach 14 Tagen nicht innerhalb von 2 Stunden, so ist die Probezeit abgelaufen und der Sklavenvertrag gilt unbegrenzt.
  2. Der Vertrag gilt ansonsten zeitlich unbegrenzt gültig. Er gilt auf Lebenszeit von Sklavin und Herrn. Sie ist dauerhaft versklavt.
  3. Der Herr erteilt der Sklavin Freizeit, zum Beispiel um ihrer beruflichen Tätigkeit oder familiären Verpflichtungen nachzugehen. Die Sklavin hat ihre beruflichen Termine oder anderen Verpflichtungen dem Herrn soweit im Voraus wie möglich bekannt zu geben. Während dieser Zeit ruhen die Pflichten der Sklavin.
  4. Dieser Vertrag folgt der römischen Tradition, wobei einmal im Jahr für einen Tag zu Fastnacht die Rollen von Herr und Sklave getauscht werden. Die Bestimmungen und Regeln dieses Vertrages und seiner Anhänge gelten dann für diese Zeit für die jeweils andere Person.

§ 5. Diskretion und Gericht

  1. Es wird absolute Diskretion vereinbart. Der Inhalt dieses Vertrages und seine Vereinbarungen sind streng vertraulich.
  2. Filmaufnahmen und Bilder auf denen Personen wiedererkannt werden können, sind nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass sie nicht in fremde Hände gelangen, sowie nach vorheriger Absprache. Sollte dieser Vertrag jemals beendigt werden, so vereinbaren beide Parteien jetzt schon, dass sämtliche Bild- und Film-Dokumentation restlos zu vernichten ist.
  3. Bei nachhaltigen oder deutlichen Verstößen gegen die Tabus oder andere Vereinbarungen dieses Vertrags durch den Herrn ist die Sklavin berechtigt Rat bei Frauenberatungsstellen einzuholen oder BDSM-Notfalltelefone wie Mayday zu kontaktieren.
  4. Beide Parteien verzichten auf ihr Recht und die Möglichkeit, etwaige Punkte dieses Vertrages bei einem ordentlichen Gericht einzuklagen. Unter diesem Wissen gilt besonderes die Verpflichtung, moralisch den Vertrag so genau wie irgend möglich einzuhalten.

Dieser Sklavenvertrag wird beiderseits im Vollbesitz der geistigen Kräfte, in gegenseitiger Liebe und Anerkennung sowie ohne jeglichen Zwang geschlossen. Mit meiner Unterschrift erkläre ich, diesen Vertrag verstanden zu haben. Ich bin einverstanden und akzeptiere alle Regeln in diesem Vertrag.

 

Ort _________________ Datum ______________

Herr ______________________ Sklavin _____________________

 

Die Anhänge des markt.de Mustervertrags sollten eine genaue Übersicht der Tabus enthalten. Hierzu kann auch der Fetisch Fragebogen helfen.

Anhänge zum Sklavenvertrag (Beispiel)

Tabus und Praktiken

Erlaubte Praktiken bzw. Tabus im Sklavenvertrag (bitte jeweils mit ja markieren, bzw. durchstreichen)

  • Analverkehr
  • Bondage
  • Disziplinierung durch
  • Schlagtabus:
    • Gesicht
    • Hände
    • Fußsohlen
    • Po
  • Sextoys
    • Analplug
    • Dildo
    • Vibrator
    • etc.
  • Erniedrigungen verbal und physisch
  • Kennzeichnung als Sklavin
    • Branding / Sklavin-Brandzeichen auf der Haut
    • Tattoo
  • Fellatio / Blowjob
    • Deepthroat
    • mit Mundspreizer
  • Fisting
  • Geschlechtsverkehr
  • Käfighaltung
  • Selbstbefriedigung auf Befehl
  • Outdoor-Sex
  • Petplay
  • Öffentlichkeit
    • Passive Teilnahme an BDSM-Veranstaltungen
    • Vorführungen als Sklavin
  • etc.

Kleiderordnung

Verboten sind der Sklavin als Kleidung

  • Anzüge
  • Hosen
  • Schuhe oder Stiefel ohne mind. 6 cm Absätze

Als erotische Kleidung sind vorgeschrieben:

  • Halsband
  • Korsett
  • Ledermanschetten
  • Schwarze Strümpfe
  • Strapse
  • etc.

Arbeitsaufgaben-Verordnung

  • Kochen
  • Waschen & Putzen
  • Bedienung
  • etc.

Dieser Sklavenvertrag kann natürlich auch zwischen erfolgreicher Versklavung eines Mannes, also zwischen Herrin und Sklave, sowie Herrin und Sklavin oder Herr und Sklave abgeschlossen werden. In diesem Fall ist der Vertragstext in der Wortwahl einfach anzupassen.

 

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