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Zwangsprostitution - die dunkle Seite des Geschäfts mit der Lust

In Deutschland ist die Prostitution mittlerweile völlig legal, doch das "horizontale Gewerbe" hat weiterhin seine Schattenseiten und Grauzonen. Es gibt immer noch Zwangsprostitution, teilweise sogar in einem größeren Ausmaß als vor der Legalisierung. Wie es dazu kommen konnte und was man selbst als Freier beachten muss, erfährt man in diesem Ratgeber.

Prostitution - Ein umfangreiches ThemaProstitution - Ein umfangreiches Thema

Der Ist-Zustand

Bereits seit über 10 Jahren gibt das Prostitutionsgesetz (kurz ProstG) die Rahmenbedingungen für legale Prostitution vor. Es wurde geschaffen, um die Lebensrealitäten der Prostituierten anzuerkennen und ihnen aus der Illegalität zu verhelfen, welche oftmals Prügel und Zwang bedeutete. Grundsätzlich wurde das Gesetz vor allem von Sexualforschern und Juristen als Schritt in die richtige Richtung bewertet und für den Staat war es interessant, dadurch zusätzliche Steuereinnahmen zu generieren. Trotzdem gibt es in Deutschland weiterhin Zwangsprostitution und große Lücken in der Überwachung und Durchsetzung der Regeln. Schon äußerst zurückhaltende Schätzungen gehen davon aus, dass dem Fiskus dadurch Steuereinnahmen im zweistelligen Milliardenbereich vorenthalten werden. Hinzu kommen die persönlichen Tragödien, welche durch Menschenhandel und Zwangsprostitution ausgelöst werden. Aus diesem Grund kommt jedermann - egal ob Freier oder Dienstleister im Sexgewerbe - eine besondere Verantwortung zu.

Die Ursachen

Nahezu niemand zahlt begeistert Steuern. Was bei einem mittelständischen Werkzeughersteller durch Buchführung und Lohnabrechnungen einwandfrei nachweisbar ist, ist im Rotlichtgewerbe leider keine Realität. Entlohnungen erfolgen oft in bar, Geschäftsbücher werden gar nicht oder nur sehr lückenhaft geführt. Dem Staat mangelt es an Möglichkeiten, die teils strengen Gesetze und Vorgaben wirklich umzusetzen. Hauptgrund dafür ist ein Mangel an Betriebsprüfern beim Finanzamt und ein chronisch überlasteter Zoll. Überprüfungen müssen von langer Hand geplant werden und erfordern viel Zeit sowie einen hohen Personalaufwand. Oft erwischt man dann auch nur die "kleinen Fische", während sich die "großen Haie" im Hintergrund halten, abkassieren und ihre Hände in Unschuld waschen. Vor allem das Belangen der Hintermänner ist mit der derzeitigen Personalstärke kaum zu leisten, was immer wieder Kritik von der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft hervorruft. Es mangelt also nicht zwingend am politischen Willen, derartige Fälle aufzudecken, sondern an den finanziellen und organisatorischen Mitteln. Es wird häufig mit einem "Kampf gegen Windmühlen" verglichen: Während ein illegales Etablissement geschlossen wird, öffnen zeitgleich drei neue.

Zahlen und Fakten

Frauen dürfen nicht zur Prostitution gezwungen werdenFrauen dürfen nicht zur Prostitution gezwungen werden

Im Jahr 2007 stellte die damalige "Große Koalition" öffentlich selbst fest, dass die Ziele des Prostitutionsgesetzes nicht erreicht wurden. Offizielle Quellen gehen von knapp 10.000 Fällen des Menschenhandels im Rotlichtgewerbe in der gesamten EU pro Jahr aus. Nichtregierungsorganisationen und Experten gehen hingegen von einer mindestens doppelt so hohen Dunkelziffer aus. Man muss dabei bedenken, dass sich diese Fallzahlen über die Jahre aufsummieren und es eine hohe fünfstellige Zahl an Zwangsprostituierten europaweit geben könnte. Bei knapp 507 Millionen Einwohnern in der EU wirkt diese Zahl zwar relativ gering, jedoch steckt hinter jedem Fall eine menschliche Tragödie. Besonders vom Menschenhandel betroffen sind Frauen aus den ärmsten Regionen der Welt: Südostasien, Afrika, Südamerika - aber auch die Peripherie der EU ist betroffen, vor allem Osteuropa und der Balkan. Mit Versprechungen von einem besseren Leben in Wohlstand werden die Frauen nach Europa gelockt oder teilweise auch ganz einfach verschleppt. Man nimmt ihnen alle Dokumente ab und hält sie zum Teil wie Sklaven. Die hohe Dunkelziffer lässt sich dadurch erklären, dass die Frauen nicht wissen, an wen sie sich wenden können, sich technisch betrachtet illegal im Land aufhalten und streng von ihren Aufsehern kontrolliert werden.

Verantwortung des Freiers

Die Frauen, welche im Rotlichtmilieu arbeiten (müssen), sind auch die Töchter und Schwestern von jemandem. Als Freier trägt man daher auch eine gewisse Verantwortung für deren Situation und dafür, dass sich Menschenhandel und Zwangsprostitution lohnt. Wenn man Zeuge offensichtlicher Missstände wird, hat man die moralische Verpflichtung, diese anzuzeigen. Es ist davon abhängig, welchen subjektiven Eindruck man von einem Bordell oder einer Örtlichkeit bekommt. Manche erkennen womöglich die Hinweise auf Zwangsprostitution nicht, andere ignorieren sie geflissentlich. Sollte man trotz besseren Wissens die Dienste einer Zwangsprostituierten oder Minderjährigen wahrnehmen, macht man sich strafbar (Förderung illegaler Prostitution, eventuell sogar Beihilfe). Wenn man klare Hinweise auf Zwangsprostitution oder Menschenhandel erkennt, dann muss man eine Anzeige erstatten, oder man macht sich nach § 138 StGB (kurz: "Nichtanzeige") strafbar, da eine Anzeige die Fortführung einer Straftat gegen Leib, Leben und Freiheit unterbinde könnte. Wenn man sich nicht als Zeuge zur Verfügung stellen will, zum Beispiel weil man Racheaktionen des Milieus befürchtet oder Frau und Kinder zu Hause hat, dann kann man auch anonyme Hinweise absetzen. Bereits ein maschinell geschriebener Brief an die Polizei (ohne Absender) reicht aus, um weitgehende Anonymität zu wahren. Man ist dann kein Denunziant, sondern hat sich nur nach Recht und Gesetz verhalten und (hoffentlich) das eigene Gewissen beruhigt.

Die Zukunft

Die EU und auch Deutschland selbst wollen in den nächsten Jahren verstärkt Maßnahmen gegen den Menschenhandel und die Zwangsprostitution ergreifen. Dazu gehört eine personelle Aufstockung und ein erhöhter Verfolgungsdruck im Milieu. Ob diese tatsächlich erfolgen wird, kann nur die Zeit zeigen. Als Freier muss man sich daher die Frage gestatten lassen, ob man selbst immer die richtigen Entscheidungen bei der Wahl der Liebesdienerinnen trifft. Das eigene Verhalten selbstkritisch zu hinterfragen, würde schon eine Menge in der Praxis nachhaltig verändern. Mit jedem Gang zu einem illegalen Etablissement finanziert man direkt die organisierte Kriminalität mit, was die Lage weiter verschlimmert. Es ist daher eine Frage des Gewissens und ob man tatsächlich einen Funken Ehre im Leib hat.

Lesen Sie weiter wie Sie Zwangsprostitution erkennen und helfen - Sicherheitshinweise.

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