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Erotikratgeber - Übersicht

Homo Ehe - was Du in Deutschland beachten musst

Bild Homo Ehe Seit Oktober 2017 haben auch homosexuelle in Deutschland das Recht zur Eheschließung.

Du und Dein Partner seid glücklich, am liebsten wollt Ihr Euer ganzes Leben gemeinsam verbringen. Also entschließt Ihr Euch zu heiraten. Aber gibt es Unterschiede zur heterosexuellen Ehe und welche Regelungen gelten, wenn Mann Mann und Frau Frau heiratet? Wir erklären euch, was Ihr bei der gleichgeschlechtlichen Ehe in Deutschland beachten müsst.

Voraussetzungen für die Heirat

Wenn Ihr beide 18 Jahre alt seid und niemand Einspruch gegen eure Verbindung erhebt, steht der feierlichen Zeremonie im Grunde nichts mehr im Wege. Mit wenigen Ausnahmen:

  • Ihr seid bereits verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft – Geschiedene müssen mit einem amtlichen Dokument nachweisen, dass die Partnerschaft nicht mehr existiert.
  • Ihr dürft nicht in gerader Linie miteinander verwandt sein. Das gilt auch für zwei Brüder oder Halbbrüder bzw. -schwestern.
  • Kommt ein Partner aus dem Ausland, kann es je nach Herkunftsland und den dortigen Regelungen komplizierter werden. Wir empfehlen, dass Ihr Euch vor der Hochzeit darüber informiert.

Homo-Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft?

Bild verliebtes schwules Paar Ihr kennt Euch lange und wollt endlich heiraten? Kein Problem!

Was ist der Unterschied?

In Deutschland hat der Bundestag am 30.06.2017 beschlossen, dass homosexuelle Paare eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen dürfen. Dieses Gesetz tritt im Herbst 2017 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt war nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft möglich, die zwar die gleichen zivilrechtlichen Pflichten beinhaltete, jedoch einige Einschränkungen, z.B. im Adoptionsrecht, barg.

Jetzt noch heiraten

Lebt Ihr bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, könnte Ihr natürlich immer noch heiraten. Wie andere Paare auch müsste Ihr also vor dem Standesamt beide Euer Ja-Wort geben. Außerdem müsst Ihr die Eheschließung natürlich im Voraus beim zuständigen Standesamt anmelden.

Folgende Nachweise müsst Ihr erbringen: Identität, Staatsangehörigkeit, Namensführung (alles durch einen Personalausweis oder Reisepass), Familienstand und Wohnsitz. Um den Wohnsitz zu beweisen, müsst Ihr eine Bescheinigung der Meldebehörde mitbringen (bei Nebenwohnung auch die der Nebenwohnung). Habt Ihr beide keinen Wohnsitz in Deutschland, könnt Ihr Euch ein beliebiges Standesamt aussuchen. Wer nicht Deutscher ist, muss seine Staatangehörigkeit nachweisen, indem er eine Bescheinigung einer Behörde seines Staates vorlegt. Eure Geburtsurkunden sowie die Urkunde der Lebenspartnerschaft dürfen natürlich auch nicht fehlen.

Achtung: Bei sämtlichen Bescheinigungen gibt es ein maximales Alter. Also lieber Vorort nochmal informieren.

Wie ist die Rechtslage nach der Heirat?

Familienname

Ihr dürft einen gemeinsamen Namen wählen oder den eigenen behalten. Doppelnamen sind möglich. Im Falle einer Trennung kann der frühere Name durch Erklärung beim Standesamt wieder angenommen werden.

Unterhalt

Ihr seid gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet mit Eurer Arbeitskraft und Eurem Vermögen. Mit dem Unterhalt finanziert Ihr die Lebensmitteleinkäufe, Haushalt, Wohnungsmiete und -einrichtung, die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben sowie die medizinische Versorgung und die Kranken- und Altersvorsorge. Ist ein Partner Hausmann oder Hausfrau, steht ihm/ihr ein Taschengeld zu.

Vertretungsrecht und Vollmachten

Bild schwules Paar Als Verheiratete habt Ihr das Recht, Euch gegenseitig zu vertreten.

Zur Organisation des täglichen Lebens könnt Ihr Euch gegenseitig vertreten: Kauf von Lebensmitteln und Kleidung, Anschaffung eines Haushaltsgerätes, Beauftragung eines Reparatur-Dienstes, Abschluss eines Festnetz-Vertrags u. ä. Egal, wer bestellt: Die Rechnungen darf jeder bezahlen. Ist ein gelieferter Geschirrspüler defekt, können beide reklamieren. In allen anderen Fällen habt Ihr kein gegenseitiges Vertretungsrecht. Wünscht Ihr dies, müsst Ihr eine Bankvollmacht bzw. eine generelle Vollmacht erteilen, um vermögenswirksame Geschäfte des anderen abwickeln zu können.

Wir raten deshalb zu einer notariellen Vorsorgevollmacht. Sie wird notwendig, wenn ein Partner schwer erkrankt und deshalb nicht geschäftsfähig ist. Ohne diese Vollmacht wird das zuständige Gericht einen Betreuer bestellen.

Aussage verweigern

Musst Du vor Gericht aussagen und würdest mit Deiner Aussage den Partner belasten, kannst Du vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Eigentumsverhältnisse in der Lebenspartnerschaft

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Ihr aufeinander Rücksicht nehmt. Das heißt, beide haben das Recht, das Einkommen des anderen zu erfahren. Übrigens: Ihr dürft auch das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen. Eure Eigentumsverhältnisse könnt Ihr, wie heterosexuelle Paare auch, nach geltendem Recht mit Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft verwalten. Dies ist sowohl bei einer Trennung, als auch beim Thema Erbe wichtig.

Erbrecht

Bild Homo Ehe Erbrecht Der Ehepartner erbt je nach Anzahl weiterer Verwandter unterschiedlich viel.

Wenn Ihr keine gemeinsamen Kinder habt, es jedoch Großeltern oder Verwandte „zweiter Ordnung“ (Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten und deren Kinder) gibt, erbt der Hinterbliebene neben ihnen die Hälfte; bei Zugewinngemeinschaft sogar drei Viertel.

Bei weitläufigeren Verwandten ist der Hinterbliebene Alleinerbe.

Hatte der Verstorbene Kinder oder Enkel und es bestand Zugewinngemeinschaft, steht dem Hinterbliebenen die Hälfte des Vermögens zu, die andere bekommen Kinder und Enkel. War Gütertrennung vereinbart, erbt er bei einem Kind die Hälfte und bei zwei Kindern ein Drittel des Gesamtwertes.

Wurde der Partner enterbt, bekommt er die Hälfte des Pflichtteils (ohne pauschalierten Zugewinnausgleich). Gibt es zudem Kinder, erbt er ein Achtel des Vermögens. Bei Verwandten zweiter Ordnung und Großeltern erhält er ein Viertel. Gibt es keine näheren Verwandten, erbt er die Hälfte. Lebte das Paar in der Zugewinngemeinschaft und vermehrte der Verstorbene während der Partnerschaft sein Vermögen, erhält der Hinterbliebene den Zugewinnausgleich. Aber nur, wenn die Vermögenssteigerung des Verstorbenen die eigene übersteigt.

Kinder aus früheren Partnerschaften

Bringt ein Partner ein Kind mit in die häusliche Gemeinschaft, erziehen beide das Kind und kommen für entstehende Kosten auf. Hast Du das alleinige Sorgerecht, darf Dein Partner das Kind adoptieren (sogenannte Sukzessivadoption). Du darfst Kindergeld beantragen. Bist Du Beamter, wird Dir der Familienzuschlag gewährt.

Hast Du zusammen mit der Mutter (bzw. der Vater des Kindes) das gemeinsames Sorgerecht, so kannst Du Kindergeld beantragen - es wird aber pro Kind nur einmal gewährt: Bekommt es die Mutter (bzw. der Vater), darfst Du es nicht zusätzlich beanspruchen. In diesem Fall wird es mit dem Kindesunterhalt verrechnet, so dass kein Nachteil entsteht.

Adoptionsrecht

Bild Homo Ehe Adoption Als Ehepartner könnt Ihr auch zusammen ein Kind adoptieren.

Adoptieren konnte bisher nur einer von Euch - als gemeinsames Paar geht das noch nicht. An einer Gesetzesänderung zu diesem Thema wurde aber gearbeitet. Inzwischen dürft Ihr auch als Paar ein Kind in Eure Familie aufnehmen.

Allerdings gab es einige Lücken im System, die man nutzen konnte: In einem Grundsatzbeschluss erleichtert der Familiensenat die Anerkennung von Adoptionen im Ausland (Az: XII ZB 730/12). Das bedeutet, dass Kinder, die von Euch gemeinsam im Ausland adoptiert werden, auch in Deutschland als Euer gemeinsam adoptiertes Kind angesehen werden.

Und was kostet es?

Die Gebühren einer Eheschließung zwischen einem homosexuellen Paar sind ähnlich den Kosten einer Eheschließung zwischen Mann und Frau. Diese variieren von Bundesland zu Bundeland und können je nach Stadt nochmal unterschiedlich hoch ausfallen.

In den meisten Bundesländern wird jedoch keine zusätzliche Gebühr erhoben, wenn eine bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt wird. Wir diesen Schritt in der Vergangenheit bereits vollzogen hat, kann sich also etwas Geld sparen. Besonders viel ist es jedoch nicht - für Eheurkunden usw. fällt noch immer der übliche Betrag an.

Bekomme ich Sonderurlaub für die Eheschließung?

Das ist nicht sicher. Lest hier am besten in Euren Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen nach. Oft haben auch die Bundesländer spezielle Regelungen dafür. Laut Arbeitsgericht steht Dir aber ein Tag Sonderurlaub (bezahlt) zu. Wollt Ihr eine eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln, gibt es keine eindeutige Regelung. Jedoch wird dieser Vorgang als zweite Eheschließung gewertet, weswegen dem Sonderurlaub eigentlich nichts im Wege stehen sollte.

 

Übrigens: Wollt Ihr Eure Eheschließung zu einem besonderem Erlebnis machen, könnt Ihr Euch auch eine tolle Location für die Hochzeit suchen. Manchmal ist es möglich, dass Standesbeamte zu Eurer Location kommen und Euch dort trauen. Klärt das am besten vorzeitig ab, damit Ihr rechtzeitig planen könnt. Wir wünschen Euch noch viel Spaß und Glück zu Zweit.


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