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Übersicht: Erotik-Ratgeber

Prostitutionsschutzgesetz

Am 01.07.2017 ist das neue Prostitutionsschutzgesetz in Kraft getreten. Deshalb sind unter den Erotikanzeigen einige Inhalte nicht mehr erlaubt. Wir erklären dir, inwiefern du als markt.de-User davon betroffen bist, denn nicht nur für professionelle Anbieter ändert sich einiges, sondern auch für Hobbyhuren oder Personen, die Sex gegen Taschengeld anbieten oder suchen.

Was ist Prostitution?

  • Das Prostitutionsschutzgesetz betrifft alle, die für sexuelle Dienstleistungen ein Entgelt nehmen. Dies schließt auch das sogenannte Taschengeld oder Gutscheine mit ein.
  • Sexuelle Dienstleistungen sind Handlungen von einer Person an mindestens einer anderen Person. Dazu zählt z.B. Oral, Vaginal- oder Analverkehr sowie die Befriedigung mit der Hand (Handjob). Auch das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gilt als sexuelle Dienstleistung. Dies betrifft z.B.Sex zu dritt gegen Geld, egal, ob die dritte Person aktiv oder passiv teilnimmt.
  • Ausgenommen sind Vorführungen mit darstellerischem Charakter ohne sexuelle Aktivität, z.B. Strippen, Sexchats oder Livecam-Shows, sowie der Versand von Wäsche oder Bildern.

Wer ist betroffen?

  • Seit dem 1. Juli 2017 müssen sich alle Sexworker / Prostituierte in Deutschland amtlich registrieren, egal ob die Sexarbeit „hauptberuflich“ oder nur „nebenbei“ ausgeübt wird. Als nebenbei ausgeübte Prostitution gelten z.B. sexuelle Dienstleistungen gegen Taschengeld.
  • Die Anmeldepflicht gilt für alle Personen, die in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen ein Entgelt erbringen. Dazu gehören neben den klassischen Prostituierten dann auch Escort-Ladies, Erotik/Tantra-Masseurinnen (die “Happy-End” anbieten) und Dominas (die Kunden „berühren“). Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig, z.B. zu Hause, oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird, z.B. als Arbeit in einem Club oder einem Bordell.
  • Prostitutionsstätten (Orte, an denen sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt ausgeübt werden, z.B. Bordelle, FKK- oder Laufhäuser, Hostessenwohnungen oder Prostituierten-Wohngemeinschaften), müssen einen Antrag stellen, bevor sie eröffnen.

Was ist auf markt.de verboten?

Folgendes ist auf markt.de in Kontaktanzeigen und in Kontaktnachrichten als Angebot oder Gesuch verboten:

Ungeschützter Verkehr

Sex mit Schwangeren

  • Sex mit schwangeren Frauen ist verboten.
  • Angebote und Gesuche zum “schwängern” gelten als ungeschützter Geschlechtsverkehr und sind streng untersagt. Dies ist auch nicht in Umschreibungen gestattet. Personen, die Anzeigen zum schwängern inserieren, werden sofort gesperrt.
  • Stillbeziehungen und Inserate zu erotischer Laktation sind auf markt.de hingegen erlaubt, da die Schwangerschaft bereits beendet ist und es ebenfalls möglich ist, zu laktieren, obwohl dem keine Schwangerschaft vorausgegangen ist. Mehr dazu hier.

Gangbang, Herrenüberschüsse, Flatrate-Angebote

  • Auch Gangbang, Herrenüberschusspartys sowie Flatrate- oder Pauschalsexangebote sind auf markt.de nicht erlaubt. Auch wenn Frauen zuvor diesen Praktiken zustimmen, haben sie während des Aktes nicht die Möglichkeit, die Partner auszuwählen oder ihre Einwilligung zurückzuziehen. Die sexuelle Selbstbestimmung ist nur eingeschränkt möglich, weshalb diese Angebote nicht mehr auf markt.de erlaubt sind.

Bitte beachte, dass Anzeigen bei Verstoß sofort gesperrt werden, ggfs. das Nutzungsverhältnis zwischen dir und markt.de beendet werden muss und es strafrechtliche Konsequenzen haben kann.

 

Die Anzeigen auf markt.de werden regelmäßig von markt.de Mitarbeitern und auch von Behörden kontrolliert. Bei Verstößen wird der Inserent haftbar gemacht und muss unter anderem mit folgenden Bußgeldern rechnen:

  • Freier müssen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zahlen, wenn Sie ungeschützten Sex haben.
  • Prostituierte, die mehrfach gegen die Kondompflicht verstoßen, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen.
  • Prostituierte oder Betreiber einer Prostitutionsstätte müssen bis zu 1.000 Euro zahlen, wenn Sie die Anmeldung nicht fristgerecht vorlegen können oder gegen andere Auflagen verstoßen.

Wie funktioniert die Anmeldung?

markt.de überprüft bei erotischen Anzeigen nicht, ob eine Anmeldung für die Prostitutionsausübung vorliegt. Inserenten sind selbst verpflichtet, korrekte Angaben zu machen und die Tätigkeit bei den zuständigen Ämtern und Behörden anzumelden.

  • Alle Personen egal welchen Geschlechts, die Sex gegen Entgelt anbieten (also auch Dominas, Prostituierte, Tantramasseurinnen, Escortdamen oder Hobbyhuren/ Taschengeldladys), müssen sich registrieren lassen.
  • Du musst eine Gesundheitsberatung vornehmen lassen, die du bei der Anmeldung nachweisen musst.
  • Für die Anmeldung benötigst du 2 Fotos und musst deinen Namen, Geburtsdatum, Geburtsort und deine Staatsangehörigkeit angeben bzw. deinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Für deinen Ausweis, den du erhältst, kannst du auch ein Pseudonym erhalten. Wichtig ist, dass du den Ausweis immer bei dir tragen musst, wenn du arbeitest oder Sexdates hast.

 

Diese Übersicht kann keine Rechtsberatung darstellen oder ersetzen. Die hier dargestellte Interpretation des Gesetzes kann sich jederzeit ändern. Dieser Ratgeber erhebt keinen Anspruch auf Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit. Irrtümer sind vorbehalten und alle Angaben ohne Gewähr. Fragen sollten mit einem Anwalt, Beratungsstellen oder der zuständigen Behörde direkt geklärt werden.

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